Betreuung

Ich möchte anderen Familien die Chance geben, ihrem Beruf nachgehen zu können, ohne auf die fürsorgliche Betreuung, Bildung und Erziehung ihres Kindes während ihrer Arbeitszeit verzichten zu müssen. Ich möchte so eine Lücke für die Kinder schließen, die noch zu jung für den Kindergarten sind, noch keinen Kindergartenplatz haben oder eine Zusatzbetreuung zum Kindergarten oder der Schule brauchen. Aber ebenso möchte ich eine Wahlmöglichkeit für diejenigen Eltern / Erziehungsberechtigten zur Verfügung stellen, die sich eine sehr individuelle und familiäre Betreuung für ihr Kind wünschen. So stehe ich für maximal 8 Tageskinder, von denen 5 gleichzeitig betreut werden dürfen, im Alter von ca. 8 Monaten bis 8 Jahren, im kleinen übersichtlichen Rahmen zur Verfügung.

 

Meine Betreuungszeit umfasst Montag bis Freitag in der Zeit von 7 Uhr bis 14 Uhr . Genaue Absprachen natürlich vorausgesetzt.

Betreuungskosten

Auf Antrag beim Jugendamt erhält man Zuschüsse, die die Kosten für die Tagespflege zum Teil decken. Die Eltern zahlen, eben genau wie in Krippe oder KiTa auch, einen Elternbeitrag an das Jugendamt. Dieser Beitrag ist einkommensabhängig. Die Satzung aus der Sie die Beiträge entnehmen können, sind jederzeit beim Jugendamt anzufordern.

Wichtig auch noch zu wissen, die Betreuungskosten sind steuerlich absetzbar.

Tagesablauf

So könnte ein Tagesablauf  bei den „Krümelzwergen“ aussehen :

 

Der Ablauf richtet sich täglich neu nach verschiedenen Faktoren, wie z.B. den Interessen der Kinder, ihren Bedürfnissen oder der Wetterlage aus.

 

Der Tag beginnt natürlich mit der Bringphase der „Krümelzwerge“.

Bringzeit ist von 7:00 Uhr bis 9:00 Uhr .

Die Kinder kommen an, werden begrüßt und es wird kurz mit den Eltern besprochen, was anliegt bzw. ob es Besonderes zu berichten gibt, was das Wohl des Kindes betrifft.

Das morgendliche Ankommen ist jeden Tag aufs Neue spannend, denn jeder Tag ist ein neuer Prozess des Loslassens und Abgebens für die Eltern.

 

Nachdem alle Kinder eingetroffen sind, beginnen wir den Tag mit einem kleinen Morgenkreis. Hier begrüßen wir uns mit Liedern, Sing-, Bewegungs- und Fingerspielen und besprechen was am Tag anliegt und was die Kinder sich für den Tag wünschen.

Anschließend gibt es ein kleines gemeinsames Frühstück.

 

Am frühen Vormittag finden kleine Angebote, wie z.B. Bilderbuchbetrachtungen, gemeinsames Spiel, Bewegungsangebote,  angeleitete Tätigkeiten wie malen mit Wasser- oder Fingerfarbe, basteln, kneten usw…. statt. Danach haben die Kinder in der Freispielphase ausreichend Zeit und Gelegenheit, ihren eigenen Interessen verstärkt nachzugehen und persönliche Erfahrungen im sozialen Miteinander zu sammeln. Ich biete den Kindern zahlreiche Möglichkeiten, sich mit verschiedensten Materialien, die sämtliche Sinne ansprechen, intensiv auseinanderzusetzen.

 

Wichtig ist auch das tägliche Hinausgehen in die Natur. Sei es zu einem kleinen Spaziergang, ( bei dem wir evtl. auch mal von Kalle begleitet werden) oder auf den nahegelegenen Spielplatz, um sich auszutoben.

 

Nachdem wir uns ausgetobt haben, wird es Zeit zum gemeinsamen Mittagessen.

Mittagszeit ist meistens zwischen 11:30 Uhr – 12:00 Uhr. Anschließend werden Zähne geputzt. In der Ruhephase möchte ich mit den Kindern lesen und den Mittagsschlaf einleiten. Für Kinder, die keinen Mittagsschlaf machen, stehen hier ruhige Spiele auf dem Programm, wie z.B. Puzzeln.

 

Nach dem Mittagsschlaf gibt es noch eine kleine Obstmahlzeit und wir genießen noch einmal das Freispiel (drinnen oder draußen) und gleiten in die Abholphase über.

Urlaub

Meinen eigenen Jahresurlaub, der 5 Wochen umfasst, werde ich bis zu einem halben Jahr im Voraus ankündigen.

Was passiert im Krankheitsfall?

Gerade Kleinkinder erkranken häufig. Damit sie schnellstmöglich wieder gesund werden und andere Kinder nicht anstecken, müssen kranke Kinder zuhause bleiben. Erst wenn sie einen Tag fieberfrei,durchfallfrei ect.sind, dürfen sie wieder zu den Krümelzwergen; bei ansteckenden Kinderkrankheiten ist zudem ein vom Arzt ausgestelltes Attest über die Ansteckungsfreiheit des Kindes vorzulegen.

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